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Weiterbildung

Beginn der Weiterbildung

  • nach der Approbation als Tierarzt oder nach der Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes 

  • Die Weiterbildung in einer Weiterbildungsstätte ist vor Beginn der LTK schriftlich anzuzeigen.

  • Die Weiterbildung außerhalb einer Weiterbildungsstätte (in der eigenen Praxis oder als angestellter TA in einer Nicht-Weiterbildungsstätte) ist nur nach Antragstellung und deren Genehmigung möglich.


    Voraussetzungen für eine Genehmigung:

    • überwiegende Tätigkeit auf dem entsprechenden Gebiet

    • Praxisausstattung bzw. Ausstattung der Einrichtung muss eine qualitätsgerechte Weiterbildung ermöglichen

    • Mentorvereinbarung mit ermächtigtem Fachtierarzt

Ablauf der Weiterbildung

  • Weiterbildungszeit: siehe Anlage jeweiliger Weiterbildungsgang
    Bei der Weiterbildung außerhalb einer Weiterbildungsstätte wird die Weiterbildungszeit von der Kammer festgelegt.
    Eine Weiterbildung in mindestens halbtägiger Teilzeittätigkeit ist in persönlich begründeten Fällen möglich. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.

  • Fortbildungsstunden: siehe Anlage jeweiliger Weiterbildungsgang
    Bei der Weiterbildung außerhalb einer Weiterbildungsstätte verdoppeln sich die in den Anlagen genannten Fortbildungsstunden.
    Die Fortbildungsstunden sind grundsätzlich während der Weiterbildungszeit zu absolvieren. 

  • Publikationen

    • zwei fachspezifische Publikationen bei Gebietsbezeichnungen

    • Die Veröffentlichung muss in einer anerkannten Fachzeitschrift mit Gutachtersystem erfolgen. Anerkannte Fachzeitschriften sind aufgelistet unter www.mjl.clarivate.com. Bei Co-Autorenschaft ist der eigene Anteil zu erläutern.

    • Dissertation, Diplomarbeit, Fachvorträge oder Poster können anerkannt werden. Fachvorträge können nur anerkannt werden, wenn das Vortragsmanuskript mit Literaturverzeichnis vorab zur Begutachtung durch den Ausschuss für Fort- und Weiterbildung bei der Kammer eingereicht wird.

  • Leistungskatalog, Fallberichte

    • Erfüllen eines Leistungskataloges, soweit im Weiterbildungsgang vorgesehen

    • Fallberichte sind zu fertigen, soweit dies im Weiterbildungsgang vorgeschrieben ist. Grundsätzlich sind diese in Form von Patientenkarteien zu führen.

Abschluss der Weiterbildung

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung

    • Antragsformular 

    • die ordnungsgemäß abgeschlossene Weiterbildung ist durch Zeugnisse und Nachweise zu belegen

    • Das Zeugnis des ermächtigten Fachtierarztes muss Angaben enthalten über die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit, Unterbrechungen der Weiterbildung, die in der Weiterbildung vermittelten und erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die besonderen Verrichtungen entsprechend dem Leistungskatalog und die fachliche Eignung.

  • Prüfung

    • Einzelprüfung, Dauer: ca. 1 Stunde

    • Prüfungsausschuss: drei Tierärzte, von denen zwei die Anerkennung für das zu prüfende Gebiet, für den Schwerpunkt oder den Bereich besitzen sollen

 

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