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Anträge auf Verkürzung der Ausbildungszeit und vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (gem. §§ 8, 45 BBiG) sind mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 30. September 2026 bei der Kammer einzureichen.
Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Do, 19. Februar 2026