Notdienst

Termin Fachtierarztanträge, Fachvorträge

Veröffentlicht am 6. Februar 2025

Anträge auf Zulassung zum Fachgespräch für die Anerkennung einer Gebiets-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung, die bis zum 31. Dezember 2025 bearbeitet werden sollen,

müssen bis zum 15. Juni 2025

mit allen erforderlichen Nachweisen bei der Kammer vorliegen. Später eingehende Anträge können erst im 1./2. Quartal 2026 bearbeitet werden.

Die Anträge müssen auf einem Formblatt gestellt werden. Dieses kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden oder ist auf der Homepage zu finden. Unvollständige oder nicht formgerechte Anträge werden nicht bearbeitet.

Anerkennung von Vorträgen
Ein Vortrag kann unter folgenden Voraussetzungen als Vortrag im Sinne unserer Weiterbildungsordnung anerkannt werden:

  • Die Möglichkeit eines Vortrags als Ersatz für eine Publikation muss als solche vom Ausschuss für Fort- und Weiterbildung eingeräumt werden. Hierbei überprüft der Ausschuss im Vorfeld, ob der Vortrag von der Thematik her geeignet ist, eine Publikation in einer Fachzeitschrift zu ersetzen.
  • Wird das Vorgenannte bejaht, ist das Vortragsmanuskript mit Literaturverzeichnis einzureichen. Ergibt eine Prüfung dessen durch einen entsprechenden Fachtierarzt, dass der Vortrag anerkennungsfähig ist, wird dem Vortrag auf der entsprechenden Veranstaltung (von der ATF oder der Landestierärztekammer anerkannt) durch diesen Fachtierarzt oder einem Mitglied des Ausschusses gefolgt.
  • Bei zwei geforderten Publikationen kann maximal eine Publikation durch einen Vortrag ersetzt werden.