Notdienst

Neue GOT ab 22. November 2022 in Kraft

Veröffentlicht am 6. Oktober 2022

Am 22. November 2022 um 0:00 Uhr tritt die neue Gebührenordnung in Kraft. Erstmals seit 1999 wurde die Gebührenordnung umfassend geändert, das Gebührenverzeichnis ist neu strukturiert und dadurch besser verständlich. Auch im Paragraphenteil hat es wichtige Änderungen gegeben: Zum einen müssen nun auch juristische Personen die GOT anwenden, zum anderen ist es verpflichtend, Wegegeld zu berechnen. Außerdem muss für die Fälligkeit eine tierärztliche Rechnung erstellt und den Tierhaltern ausgehändigt werden.

Zur Kommunikation der Gebührenanpassung gibt es Informationsblätter auf der Internetseite der Bundestierärztekammer www.bundestieraerztekammer.de. Die Firma Dechra erstellt derzeit gemeinsam mit der BTK und dem bpt Kurzkommentierungen zum Paragraphenteil der GOT und Berechnungsbeispiele.

Bitte beachten Sie das Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung am 22. November 2022. Werden Gebühren unterhalb des Einfachsatzes des Gebührenverzeichnisses vereinbart oder gefordert, stellt dies grundsätzlich einen Berufspflichtverstoß dar.