Informationspflichten für Tierarztpraxen

Am 17. Mai 2010 trat die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) in Kraft.
Diese legt elf Informationspflichten sowie die Verpflichtung zur Preisangabe fest, die auch von Praxen und Kliniken immer erfüllt werden müssen. Außerdem enthält sie vier weitere Informationspflichten, welche auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen.

Wenn diese Informationen nicht oder nicht vollständig, nicht in der vorge-schriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Beachten Sie bitte auch, dass kostenpflichtige Abmahnungen drohen können.
Die Informationen müssen nur einmal zur Verfügung gestellt werden. Offen bleibt, in welcher Art und Weise dies geschieht. So kann jede Praxis die am wenigsten belastende Art und Weise wählen. Am einfachsten ist vermutlich eine Bereitstellung auf der Homepage, möglich ist aber auch der Aushang in der Praxis oder der Druck von Broschüren bzw. Flyern.

Ein Muster für die gemäß DL-InfoV erforderlichen Angaben finden Sie hier.