Gewerbeauskunft-Zentrale – „Behördenbrief“

Derzeit werden Unternehmen, auch Tierärzte, mit abgebildetem Schreiben der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf belästigt.

Der amtliche Anschein dieses Schreibens durch Verwendung der Bezeichnung „Gewerbeauskunft-Zentrale – Erfassung gewerblicher Einträge“ im Briefkopf erregt bei den Empfängern den Irrtum, dass er zur Ergänzung/Korrektur seiner Daten verpflichtet ist und der (wertlose) Internet-Brancheneintrag kostenfrei erfolgt. Tatsächlich ist im „Kleingedruckten“ nachzulesen, dass der Basiseintrag für monatlich 39,85 € zzgl. MwSt. zu haben ist und dass es sich um ein Eintragungsangebot zur Empfehlung Ihres Betriebes handelt.

Grundsätzlich gilt: Erhalten Sie Schreiben, mit denen eigene Daten bestätigt/ergänzt/ aktualisiert werden sollen, lohnt der Blick ins Kleingedruckte. Dort befindet sich meist ein versteckter Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebotes. Wer Rechnungen erhält, sollte überprüfen, ob ein Auftrag erteilt wurde; der Rechnungssteller sollte schriftlich zum Nachweis der Auftragserteilung aufgefordert werden.

Ist es bereits zu Zahlungen oder Unterschriftsleistungen auf diesem Schreiben gekommen, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Zunächst sollte versucht werden, die Überweisung bei der eigenen Bank zu stornieren. Ist dies nicht mehr möglich, kann der Vertrag (schriftlich) wegen arglistiger Täuschung und Irrtum über den Vertragsinhalt angefochten werden. Gleichzeitig sollte die Firma unter Fristsetzung aufgefordert werden, den bereits geleisteten Betrag zurückzuerstatten. Wird dies verweigert oder erfolgt keine Reaktion, kann der Rückzahlungsanspruch auf dem ordentlichen Rechtsweg durchgesetzt werden.

Nähere Informationen: Geschäftsstelle der LTK Brandenburg